Hautkrebsvorsorge:
Ab dem 35. Lebensjahr können gesetzlich Versicherte alle zwei Jahre ein Hautkrebs-Screening als Vorsorgeuntersuchung in Anspruch nehmen.
Durch Sonnenlicht wird das für den Körper immens wichtige Vitamin D gebildet. Daher müssen wir unseren Körper regelmäßig dem Sonnenlicht aussetzen, um gesund zu bleiben.
Energiereiche UV-Sonnenstrahlen sind häufig Ursache für die Entstehung von Hautkrebs. Ein Sonnenschutz in Form einer Lotion oder Creme ist deshalb nötig, die Haut zu schützen.
Für alle Arten von Hautkrebs gilt, dass die Heilungschancen umso besser sind, je früher er erkannt wird.
Verdächtige Hautveränderungen lassen sich beim Hautkrebsscreening oft schon mit bloßem Auge entdecken. Die Haut wird sorgfältig von Kopf bis Fuß überprüft, dafür müssen Sie sich einmal vollständig entkleiden.
Darmkrebsvorsorge:
Krebsvorsorge Frau / Mann: |
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Immunologischer Test auf verstecktes Blut im Stuhl *
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Krebsvorsorge Frau: |
Krebsvorsorge Mann: |
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Darmspiegelung** |
Ab 55 Jahren:
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Ab 50 Jahren:
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* Immunologischer Test auf verstecktes Blut im Stuhl:
Der Test weist Blut im Stuhl nach, das mit bloßem Auge nicht sichtbar ist. Solche kleinen Blutmengen können ein Hinweis auf Polypen im Darm sein oder auf Darmkrebs.
Für den Labortest erhalten Sie von uns die Materialien und eine Anleitung. Zuhause entnehmen Sie mit Hilfe eines Abnehmestabes nach dem Stuhlgang eine Probe, überführen diese in ein Transportröhrchen und geben dieses bei uns in der Praxis ab.
**Darmspiegelung
Eine Darmspiegelung kann ich als Allgemeinarzt nicht durchführen, hierzu werden Sie zu einem Facharzt überwiesen.
Früherkennungsuntersuchung Prostatakrebs:
Bei Männern ab 45 Jahren wird die Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen der Geschlechtsorgane von der gesetzlichen Krankenkasse jährlich übernommen.
Zur Untersuchung zählt:
Zur Untersuchung zählt:
- Gezielte Anamnese (zum Beispiel Fragen nach Befinden und möglichen Störungen)
- Tastuntersuchung der Prostata
- Abtasten der regionären Lymphknoten
Eine zusätzliche Blutuntersuchung / PSA-Test kann ergänzt werden, wird jedoch nicht von der Krankenkasse übernommen.